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Kriterium „Überschaubarkeit und Sichtbarkeit“

Die Überschaubarkeit und Sichtbarkeit eines öffentlichen Raums steigert die subjektive Sicherheit. Flächen zwischen Gebäuden sollten daher übersichtlich angeordnet sein und freie Blickbeziehungen sowie Transparenz bieten. Das bedeutet, Blicke im öffentlichen Raum sollten durch Grenzen (Gebäude oder Bäume o.ä.) aufgenommen werden. Erst durch bewusste Grenzgestaltungen wird Überschaubarkeit wahrnehmbar.

Sichtachsen lenken Blicke und ermöglichen eine klare Orientierung. Öffentliche Wege sollten stets einsehbar und beleuchtet sein. Häufig verhindert der ruhende Verkehr die Einsehbarkeit. Parkplätze sollten nicht überdimensioniert sein, denn leere Parkplatzflächen sind unnutzbare Flächen, die Menschen ein ungutes und damit verunsicherndes Gefühl vermitteln können.

 Baulich – Räumliche Sicherheitskriterien

 

Bilder: ©LKA

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