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Kriterium „Gestalterische Klarheit / territoriale Grenzen“

Mit gestalterischer Klarheit ist gemeint, dass unterschiedliche Nutzungsangebote erkennbar sind und eine Zonierung vorgenommen wird. Folgt die Raumbildung einer gestalterischen Klarheit wird er als Aufenthaltsort wahrgenommen. Durch eine angemessene Baudichte und Dimensionierung von Höhen und Breiten zur Gesamtfläche sowie durch Grenzabstufungen und Vernetzung von Gebäuden und Freiraum können Aufenthaltsqualitäten geschaffen werden, die ausreichende Wahlmöglichkeiten für die Aneignung des öffentlichen Raums gewährleistet.

 Baulich – Räumliche Sicherheitskriterien

 

Bilder: ©LKA

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