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Kriterium „Beleuchtung“

Eine der ersten sicherheitsrelevanten Forderungen die gestellt werden, ist die nach einer ausreichenden Beleuchtung. Wann eine Beleuchtung ausreicht ist abhängig von der individuellen Wahrnehmung. Mit einem Beleuchtungskonzept können Haupt- und Nebenwege erkennbar gemacht werden.

  • Straßenbegleitende Beleuchtung sollte auf die Fuß- und Radwege ausgerichtet sein.
  • Die Leuchtstärke muss stark sein, darf allerdings keinen so starken Lichtkegel werfen, dass die Umgebung nur noch als schwarzer Umriss zu erkennen ist.
  • Die Lichtquelle darf nicht so ausgerichtet sein, dass sich BewohnerInnen durch den Lichtschein gestört fühlen (Lichtverschmutzung).
  • Die Leuchtkraft sollte nicht von Büschen oder Bäumen verdeckt sein.

 Baulich – Räumliche Sicherheitskriterien

 

Bilder: (c) LKA / SBV

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