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Kriterium „Räumliche An- und Zuordnung“

Die räumliche An- und Zuordnung von Gebäuden gliedert einen Raum in bebaute und unbebaute Flächen. Wichtig für das Sicherheitsempfinden ist es, in den unbebauten Bereichen Aufenthaltsqualitäten zu schaffen, die von allen Menschen genutzt werden können. Die soziale Kontrolle derselben wird durch Fenster der umliegenden Gebäude auf die Straße gefördert. Klare Grenzen zwischen öffentlichen und privaten Bereichen ermöglichen eine Verantwortungsübernahme. Weiterhin ermöglichen es breite Gehwege, einander ausweichen zu können, ohne die Straßenseite wechseln zu müssen.

 Baulich – Räumliche Sicherheitskriterien

 

Bilder: (c) LKA

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